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SPD Stadt Braubach.

Wer hilft mir, wenn...? :

Pressemitteilung

Wer hilft mir, wenn...? Mit dieser Frage eröffnete MdL Frank Puchtler die Veranstaltung mit Informationen über die neuen Regelungen zur Patientenverfügung. Zahlreiche Interessenten mit Stadtbürgermeister Emil Werner und Präses Anja Gemmer an der Spitze konnte der heimische Landtagsabgeordnete im vollbesetzten Saal des Seniorenheimes Paulinenstift Nastätten begrüßen.

In seiner Einführung machte Frank Puchtler deutlich, dass das Thema ein Thema aller Generationen ist, sowohl in jüngeren als auch in mittleren und älteren Lebensjahren. Relativ schnell kann aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit die Situation eintreten, dass eine Person nicht mehr selbst in der Lage ist, wichtige Verfügungen zu treffen. Kristian Brinkmann vom Paulinenstift Nastätten begrüßte die Durchführung des Informationsabend im Hause des Paulinenstiftes und hob die Bedeutung des Themas für die Bürger hervor.

Als Referentin informierte Staatssekretärin Beate Reich vom rheinland-pfälzischen Justizministerium über die neuen Regelungen zur Patientenverfügung. Auf Basis des Entwurfes des Bundestagsabgeordneten Joachim Stünker wurde eine parteiübergreifende bundesweite Neuregelung getroffen. Hierbei gilt als Prinzip für die Patientenverfügung, dass der Wille des Patienten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist. Falls eine vom Patienten in der Verfügung festgelegte Situation klar erkennbar ist, gilt sein Wille, falls eine Situation nicht klar erkennbar ist, gilt der mutmaßliche Wille des Patienten. Mit einer Patientenverfügung können im Voraus entsprechende Weisungen seitens des Patienten festgelegt werden. Wichtig ist, so Beate Reich, in regelmäßigen Abständen seine Patienten-verfügung zu überprüfen. Als Vorbild für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und auch Betreuungsvollmachten sind in einer informativen Broschüre des rheinland-pfälzischen Justizministeriums Mustervordrucke angefügt. In der anschließenden Diskussion wurde anhand der Fragestellungen deutlich erkennbar, wie viel Unsicherheiten zum Einen bei den Bürgerinnen und Bürgern vorliegt. Zum Anderen wurde aber auch deutlich, dass es sich nicht nur um ein rechtliches sondern auch ein sehr sensibles menschliches Thema mit Gewissens und Religiösen Fragen handelt. Im Ergebnis ist festzuhalten, das es sinnvoll ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen, sich Informationen bei Ärzten, Personen seines Vertrauens einzuholen und dann eine vorsorgende Verfügung zu treffen. Wichtig ist auch, dass die getroffenen Verfügungen und Vollmachten bei entsprechenden Institutionen wie z.B. der Bundesnotarkammer registriert werden können, damit sie nachweislich vorliegen.

Die Informationsbroschüre zum Thema Patientenverfügungen kann über das Bürgerbüro von MdL Frank Puchtler, Kaltenbachstraße 7, 65558 Oberneisen, Tel. 06430-929855, Fax 06430-929857 und E-Mail frankpuchtler@t-online.de angefordert werden.

Foto:

Staatssekretärin Beate Reich im Gespräch mit Kristian Brinkmann vom Paulinenstift Nastätten und MdL Frank Puchtler

 

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